zurück
Aktenzeichen VII 556/09
Datum 18.10.1910
Leitsatz Findet die Ermäßigungsvorschrift des § 18 Abs. 2 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 auch dann Anwendung, wenn eine Rente auf Lebenszeit und unter einer auflösenden Bedingung zugewendet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A4F0289
zurück