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Aktenzeichen VII 556/09

Datum 18.10.1910

Leitsatz Findet die Ermäßigungsvorschrift des § 18 Abs. 2 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 auch dann Anwendung, wenn eine Rente auf Lebenszeit und unter einer auflösenden Bedingung zugewendet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A4F0289

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