zurück

Aktenzeichen VII 570/09

Datum 21.10.1910

Leitsatz Muß der Unternehmer, der dem Eigentümer im Hinblick auf die bevorstehende Enteignung die früher erteilte Erlaubnis zur Benutzung eines Privatweges wieder entzogen hat, für die dadurch herbeigeführte Wertverminderung des enteigneten Grundstücks Entschädigung gewähren, und zwar auch dann, wenn er sich den jederzeitigen Widerruf der Erlaubnis vorbehalten hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A510295

Download PDF

zurück