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Aktenzeichen I 79/10

Datum 24.10.1910

Leitsatz 1. Kann dem Aufsichtsrate einer Kommanditgesellschaft auf Aktien durch das Statut im voraus und allgemein die Befugnis erteilt werden, Abänderungen des Gesellschaftsvertrages mit den persönlich haftenden Gesellschaftern zu vereinbaren? 2. Kann dem einzigen persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien die Vertretungsmacht entzogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A520297

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