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Aktenzeichen I 80/10

Datum 24.10.1910

Leitsatz 1. Erlischt die Vertretungsmacht von Vertretern, welche zur Erhebung der Klage besonders bestellt sind (§ 268 Abs. 2 HGB.), dadurch, daß die Gesellschaft in Liquidation tritt? 2. Ist eine Klage gegen Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktien-Kommanditgesellschaft, welche die Generalversammlung der Kommanditisten beschlossen hat, im Namen der Gesellschaft oder im Namen der Gesamtheit der Kommanditisten zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A530301

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