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Aktenzeichen V 210/10
Datum 29.10.1910
Leitsatz Wird die Schadensersatzpflicht nach § 148 preuß. Allg. Bergges. durch die dem Grundstücke zugefügte Beschädigung als solche, ohne Rücksicht darauf, ob der Geschädigte dinglich oder nur persönlich berechtigt ist, begründet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A570313
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