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Aktenzeichen III 636/09

Datum 04.11.1910

Leitsatz 1. Steht dem von den Schiedsrichtern zugezogenen Sachverständigen ein Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und Gebühren gegen die Schiedsparteien zu? und haften diese als Gesamtschuldner? 2. Ist der Anspruch im ordentlichen Rechtswege zu verfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A5A0321

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