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Aktenzeichen II 38/10
Datum 25.10.1910
Leitsatz Ist die Revision zulässig, wenn zwar nach der Revisionsbegründungsschrift der Beschwerdegegenstand die Revisionssumme erreicht, dies aber nach den in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen und vorgetragenen Revisionsgründen nicht mehr der Fall ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A5B0325
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