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Aktenzeichen I 151/10

Datum 09.11.1910

Leitsatz 1. Wird die Anwendung des § 780 BGB. auf Schuldverschreibungen dadurch ausgeschlossen, daß in ihnen der Schuldgrund angegeben ist? 2. Sind derartige, an Order gestellte Schuldverschreibungen gültig, wenn die Unterschrift des Ausstellers durch Faksimile-Druck hergestellt ist? 3. Welchen Erfordernissen unterliegt bei Papieren dieser Art die Ausgabe der zugehörigen Zins- und Erneuerungsscheine?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A5F0339

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