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Aktenzeichen I 209/10
Datum 12.11.1910
Leitsatz Welche Wirkung hat es im Verhältnis zwischen Geber und Empfänger eines Wechselblanketts, wenn der Empfänger einen späteren Verfalltag in den Wechsel setzt, als er mit dem Geber vereinbart hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A620351
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