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Aktenzeichen VII 51/10

Datum 17.11.1910

Leitsatz 1. Muß derjenige, dem eine Sache von seinem Verkäufer übergeben werden soll, von dieser körperlich Besitz ergriffen haben, um seinerseits die Sache an seinen Käufer weiter übertragen zu können? 2. Kann der Erwerber trotz Kenntnis der seinem Eigentumserwerbe an sich entgegenstehenden Tatsachen in gutem Glauben sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A630354

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