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Aktenzeichen VII 224/10
Datum 21.10.1910
Leitsatz Steht dem Pächter eines enteigneten Grundstücks eine Entschädigung aus § 11 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 auch dann zu, wenn er zur Zeit der Enteignung noch nicht in den Pachtbesitz des Grundstückes gelangt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A680367
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