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Aktenzeichen III 509/09

Datum 01.11.1910

Leitsatz Ruhen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 c des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 die sich aus der Erhöhung der Vollrente gemäß §§ 10, 56 ergebenden Rententeile außer zum Betrage über 60/100 auch zum Betrage unter 21/100?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A6C0382

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