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Aktenzeichen VII 626/09

Datum 15.11.1910

Leitsatz Zur Verstempelung eines Kaufvertrages, wenn nach der maßgebenden (ostpreußischen) Landschaftsordnung das Guthaben an dem landschaftlichen Tilgungsfonds mit dem beliehenen Gute auf den Käufer übergeht und dieser nach dem Vertrage den Betrag des Guthabens dem Verkäufer zu vergüten hat. Ist dieser Betrag dem im übrigen vereinbarten Kaufpreise hinzuzurechnen und der Kaufstempel von der Summe zu berechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A700401

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