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Aktenzeichen I 240/09

Datum 07.12.1910

Leitsatz Rückversicherung. Ist der Erstversicherer verpflichtet, einen Teil des Risikos zu behalten (Selbstbehalt)? Kann sich der Rückversicherer, wenn der Vertrag durch den beiderseitigen gemeinschaftlichen Agenten geschlossen ist, gegenüber dem Erstversicherer auf Arglist des Agenten oder Verletzung der Anzeigepflicht durch ihn berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A730412

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