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Aktenzeichen I 400/09
Datum 17.12.1910
Leitsatz Können die Gläubiger einer Aktiengesellschaft die ihnen nach §§ 241 Abs. 4, 249 Abs. 3 HGB. zustehenden Ersatzansprüche gegen die Gesellschaftsorgane während der Dauer eines über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Konkursverfahrens auch dann nicht geltend machen, wenn der Konkursverwalter die Erhebung der Regreßklage ablehnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A760428
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