zurück
Aktenzeichen VII 595/09
Datum 11.11.1910
Leitsatz Kann die Fälligkeit der Enteignungsentschädigung und der Beginn ihrer Verzinsung, ganz oder teilweise, auf einen der Enteignung folgenden Zeitpunkt verlegt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B050016
zurück