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Aktenzeichen VII 595/09

Datum 11.11.1910

Leitsatz Kann die Fälligkeit der Enteignungsentschädigung und der Beginn ihrer Verzinsung, ganz oder teilweise, auf einen der Enteignung folgenden Zeitpunkt verlegt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B050016

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