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Aktenzeichen VI 517/10

Datum 14.11.1910

Leitsatz 1. Inwieweit können krankhafte Zustände, die die Aufregungen des um die Entschädigung geführten Prozesses in dem Verletzten hervorrufen, als vom Schädiger zu vertretende Wirkungen einer Körperverletzung angesehen werden? 2. Einwirkung eines schuldhaften Verhaltens des Verletzten bei Verfolgung seines Schadensersatzanspruches.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B060019

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