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Aktenzeichen VII 25/10

Datum 29.11.1910

Leitsatz Ist die in § 15 Abs. 1 des Reichs-Erbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 bestimmte Steuerermäßigung auch dann anzuwenden, wenn es sich um die Versteuerung des Erwerbes handelt, der durch den Eintritt eines Fideikommißanfalls herbeigeführt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B090028

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