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Aktenzeichen VII 49/10

Datum 13.12.1910

Leitsatz Ist der Aktienausgabestempel bei einer vor dem Inkrafttreten des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 erfolgten Neu-Emission auch dann zu erheben, wenn die Zeichner der neuen Aktien lediglich alte, durch eine gleichzeitige Herabsetzung des Grundkapitals entbehrlich gewordene Aktien ohne jede Änderung ihres Inhalts erhalten haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B0B0036

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