zurück

Aktenzeichen II 278/10

Datum 23.12.1910

Leitsatz Findet die Ausnahmebestimmung des § 196 Nr. 1 BGB., wonach die zweijährige Verjährung nicht eintritt, wenn die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt, auch auf Forderungen für Kleidungsstücke Anwendung, die einer Musikkünstlerin zum Zwecke der Benutzung in von ihr für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortlichkeit veranstalteten Konzerten geliefert sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B0E0052

Download PDF

zurück