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Aktenzeichen I 597/09
Datum 19.12.1910
Leitsatz Schreibt § 105 des preuß. Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 die schriftliche Form nur für das abstrakte dingliche Rechtsgeschäft der Übertragung der Kuxe vor? oder auch für das schuldrechtliche Grundgeschäft?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B130079
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