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Aktenzeichen I 137/10

Datum 19.12.1910

Leitsatz 1. Inwiefern ist der Eigentümer einer Sache in seiner Verfügungsmacht dadurch beschränkt, daß der bestehende Zustand Dritten Schutz gewährt, der ihnen nicht ohne Gefährdung entzogen werden kann? 2. Fällt jede Sachbeschädigung unter den Begriff der die Rechte des Eigentümers beeinträchtigenden "Einwirkung" auf die Sache im Sinne der §§ 903, 904 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B140080

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