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Aktenzeichen I 207/10

Datum 02.01.1911

Leitsatz Steht im Falle einer Unterverfrachtung dem Reeder, der durch die dem Kapitän vorgelegten Konnossemente über die Charter hinaus gebunden ist, nur dann ein Ersatzanspruch gegen den Charterer zu, wenn dieser bei Entwerfung der Konnossemente schuldhaft gehandelt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B170095

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