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Aktenzeichen III 56/10
Datum 03.01.1911
Leitsatz 1. Sind die Bestimmungen der Landesrechte, wonach eine Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalte und seinem Auftraggeber über die Höhe der jenem gebührenden Vergütung für den Auftraggeber nur verbindlich ist, wenn dieser sie schriftlich abgeschlossen hat, durch Art. 55 EinfGes. z. BGB. aufgehoben? 2. Sind die Tarife der reichs- und der landesrechtlichen Gebührenordnungen für Rechtsanwälte Taxen im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B180098
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