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Aktenzeichen I 461/09

Datum 04.01.1911

Leitsatz Ist bei der Übernahme eines Handelsgeschäfts die Vereinbarung der Nichthaftung für die Geschäftsschulden Dritten gegenüber schon dann wirksam, wenn die Vereinbarung rechtzeitig zum Handelsregister angemeldet wird? Bedeutung von Versehen des Registerrichters bei der Eintragung oder Bekanntmachung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B210139

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