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Aktenzeichen I 238/10

Datum 25.01.1911

Leitsatz 1. Kann mit der Zwangsvollstreckungs-Gegenklage nach § 767 ZPO. die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem auf Grund des Urteils erlassenen Kostenfeststellungs-Beschlusse geltend gemacht werden? 2. Kann der Schuldner seine Haftung aus einem Wechsel, den er auf Grund eines später durch Rücktritt aufgehobenen Kausalgeschäfts gegeben hat, schon allein durch Berufung auf den Rücktritt ablehnen? oder gehört dazu auch die Darlegung, daß er aus dem aufgehobenen Geschäfte keine Rückgewährverpflichtungen mehr zu erfüllen habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B320199

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