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Aktenzeichen I 387/10

Datum 15.02.1911

Leitsatz 1. Hat ein Aktionär, der zugleich Vorstandsmitglied ist, Stimmrecht, wenn die Generalversammlung über seine vorzeitige Abberufung Beschluß fassen soll? 2. Enthält § 626 BGB. zwingendes Recht? Kann die Kündigung aus wichtigen Gründen dadurch erschwert werden, daß Vermögensnachteile an die Ausübung des Kündigungsrechts geknüpft werden? Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn vereinbart wird, daß das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft ohne Schadloshaltung nur dann entlassen werden kann, wenn es Handlungen begeht, die den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben? 3. Ist es ein wichtiger Grund zur Entlassung, wenn das Vorstandsmitglied durch eine vorgeschobene Person mit der Aktiengesellschaft Spekulationsgeschäfte macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B3A0234

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