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Aktenzeichen VI 610/09

Datum 22.12.1910

Leitsatz 1. Kann die fahrlässige Verabsäumung der elterlichen Fürsorge- und Aufsichtspflichten über das Kind (§§ 1627, 1631, 1634 BGB.) zugleich eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB. darstellen? 2. Zur Auslegung des § 426 BGB. Was heißt: "soweit nicht ein anderes bestimmt ist" in Abs. 1 Satz 1 des Paragraphen? 3. Entsprechende Anwendung des § 254 BGB. für die Ausgleichung nach §§ 840, 426 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B3D0251

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