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Aktenzeichen VI 628/09
Datum 16.01.1911
Leitsatz Ist es ein Irrtum über den Inhalt der Willenserklärung, wenn der Bürge bei der Bürgschaftsleistung irrtümlich angenommen hat, daß dem Gläubiger vom Hauptschuldner ein Forderungspfandrecht rechtsgültig bestellt worden sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B400271
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