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Aktenzeichen VI 680/09

Datum 09.02.1911

Leitsatz 1. Bedeutung des Fallenlassens oder der Einschränkung eines Klagantrages für die Verjährung des darin geltend gemachten Anspruches. 2. Einwilligung des Beklagten in die Klagezurücknahme durch schlüssige Handlungen. Welche Wirkung hat die Klagezurücknahme bis zur Einwilligung des Beklagten? 3. Berufung, oder Ergänzungsurteil wegen Übergehung von Anträgen des Beklagten im Urteile des Landgerichts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B430286

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