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Aktenzeichen III 258/10
Datum 15.02.1911
Leitsatz Teilung des Gesamtgutes. Haftet auch der Ehegatte, der nichts von dem Gesamtgute erhalten hat, für eine Gesamtgutsverbindlichkeit? Inwieweit gehört der Anteil eines Ehegatten an einem Nachlasse, der auch Grundstücke umfaßt, güterrechtlich zum unbeweglichen Vermögen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B440295
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