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Aktenzeichen V 110/10

Datum 15.02.1911

Leitsatz Ist ein vom Testamentsvollstrecker mit einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft für die Erben verbindlich, wenn der Vollstrecker sein Amt mißbraucht hat und dies dem Dritten ohne grobe Fahrlässigkeit nicht unbekannt bleiben konnte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B450299

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