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Aktenzeichen VI 90/10

Datum 18.02.1911

Leitsatz Wird die nach § 852 BGB. laufende Verjährung eines Rentenanspruches dadurch in weitergehendem Umfange unterbrochen, daß in Abänderung eines früheren, ziffermäßig bestimmten Klagantrages eine der Höhe nach näher festzusetzende Rente gefordert wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B460302

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