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Aktenzeichen VI 292/10

Datum 23.02.1911

Leitsatz Erstreckt sich die in § 98 GKG. gewährte Gebührenfreiheit auch auf die in § 80b vorgesehenen Pauschsätze für Auslagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B480311

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