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Aktenzeichen II 211/10

Datum 17.02.1911

Leitsatz Unter welcher Voraussetzung kann beim Grundstückskaufe die Beschränkung einer befreienden Schuldübernahme auf die Zeit des Besitzes des Grundstücks in der Hand des Übernehmers angenommen werden? Kann eine solche Beschränkung insbesondere lediglich mit einer örtlichen Verkehrsauffassung begründet werden? Kann in der Genehmigung der Schuldübernahme durch den Gläubiger nach Weiterveräußerung des Schuldübernehmers ein arglistiges Verhalten gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B510338

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