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Aktenzeichen III 79/10

Datum 01.03.1911

Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 542 BGB. im Falle der Miete einer Wohnung mit Zentralheizung. 2. Enthält die Aufforderung, einem bestimmten Mangel "unverzüglich" abzuhelfen, eine genügende Fristsetzung im Sinne des § 542 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B550354

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