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Aktenzeichen IV 328/10

Datum 06.03.1911

Leitsatz Wie berechnet sich der Betrag der Bereicherung, wenn der Empfänger die herauszugebende Sache zugleich mit anderen Sachen um einen Gesamtpreis veräußert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B570361

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