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Aktenzeichen IV 328/10
Datum 06.03.1911
Leitsatz Wie berechnet sich der Betrag der Bereicherung, wenn der Empfänger die herauszugebende Sache zugleich mit anderen Sachen um einen Gesamtpreis veräußert hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B570361
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