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Aktenzeichen VII 84/10
Datum 26.01.1911
Leitsatz Feuerversicherung. Welche Bedeutung hat die im Versicherungsscheine enthaltene Angabe des Anfangstermins der Versicherung gegenüber einer Versicherungsbedingung, nach der die Gesellschaft die Gefahr erst mit der Einlösung des Versicherungsscheins übernimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B5C0377
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