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Aktenzeichen III 44/10

Datum 28.02.1911

Leitsatz 1. Gehören Diebstähle in Gasthäusern, insbesondere wenn sie von sog. internationalen Gasthausdieben verübt werden, zu den Fällen höherer Gewalt? 2. Wie sind die Anforderungen zu bemessen, die mit Rücksicht auf das Vorkommen solcher Diebstähle einerseits an die Fürsorge- und Sicherungspflicht des Gastwirts, anderseits an die Aufmerksamkeit und Sorgfalt des Gastes zu stellen sind? 3. Findet auf das Rechtsverhältnis zwischen Gastwirt und Gast § 254 BGB. Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B5F0386

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