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Aktenzeichen VII 402/10
Datum 28.02.1911
Leitsatz Bleibt für die negatorische Klage des an einem öffentlichen Strome Fischereiberechtigten der Rechtsweg zulässig, wenn der Beklagte seine beanstandeten Maßnahmen als eine mit Genehmigung der Stromaufsichtsbehörde erfolgte Ausübung des dem Publikum an dem Gewässer zustehenden Gemeingebrauchs verteidigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B600397
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