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Aktenzeichen IV 653/10
Datum 02.03.1911
Leitsatz Ist eine Feststellungsklage des Inhaltes zulässig, daß der Erbe verpflichtet sei, ein einer juristischen Person ausgesetztes Vermächtnis im Werte von mehr als 5000 M zu zahlen, sobald die Genehmigung des Landesherrn zum Erwerbe erteilt sein werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B620406
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