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Aktenzeichen VII 209/10

Datum 10.03.1911

Leitsatz Sind die nach dem hamburgischen Expropriationsgesetze vom 5. Mai 1886 mit der Entscheidung der Entschädigungsstreitigkeiten in Enteignungssachen befaßten Schätzungskommissionen zulässige Sondergerichte oder Verwaltungsbehörden, denen diese Streitigkeiten durch Landesgesetz überwiesen werden konnten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404B660428

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