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Aktenzeichen II 609/09

Datum 11.11.1910

Leitsatz 1. Hat der Anspruch des Gläubigers gegen den Übernehmer des Vermögens seines Schuldners auf Grund des § 419 Abs. 1 BGB. die formelle Rechtsgültigkeit des Übernahmevertrages (§ 311 BGB.) zur Voraussetzung? 2. Unterliegt ein Vertrag, durch welchen eine Gesellschaft ihre sämtlichen einzeln aufgeführten Vermögensgegenstände einschließlich der Forderungen übereignet, der Formvorschrift des § 311 BGB.? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein solcher Vertrag, insoweit er die Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände enthält, zufolge der Konversion nach § 140 BGB. aufrechterhalten werden, und ist in diesem Falle der Anspruch des Gläubigers aus § 419 Abs. 1 gegen den Übernehmer begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C010001

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