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Aktenzeichen II 187/10
Datum 21.02.1911
Leitsatz Haftet derjenige, der ein Handelsgeschäft unter Lebenden erwirbt und unter der bisherigen Firma fortführt, ohne weiteres auch für die Verbindlichkeiten, die der frühere Inhaber im Betriebe des Geschäfts durch Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kartell) übernommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C030007
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