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Aktenzeichen VII 194/10
Datum 07.03.1911
Leitsatz 1. Kann der Reichsfiskus auf Rückzahlung einer zu Unrecht erhobenen Reichsstempelabgabe verklagt werden, oder muß die Klage gegen den Fiskus des Bundesstaates, der die Abgabe zu erheben hatte und erhoben hat, gerichtet werden? 2. Merkmale des Unterschieds zwischen "Kraftrad" und "Kraftwagen" im Sinne der Tarif-Nr. 8a des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906. Kraftrad "mit Vorsteckwagen".
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C050015
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