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Aktenzeichen VI 327/10

Datum 10.12.1910

Leitsatz Bedarf die vertragliche Abmachung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, daß die dem Käufer zur Entgegennahme der Auflassung gesetzte Frist auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängert, oder daß die Fristsetzung zurückgenommen werde, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C090033

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