Aktenzeichen VI 652/09
Datum 13.02.1911
Leitsatz 1. Ist der Boykott einer Gastwirtschaft deshalb unerlaubt, weil unschuldige Dritte darunter leiden? Brauchen die Veranstalter eines berechtigten Wirtschaftsboykotts Rücksicht darauf zu nehmen, ob und welchen Schaden der Wirtschaftsinhaber dadurch erleidet? Unter welchen Umständen kann ein an sich zulässiger Boykott durch öffentliche Kundgebungen der Boykottleitung zu einer unerlaubten Handlung werden? Zulässigkeit des Postenstehens als Mittels zur Durchführung eines Wirtschaftsboykotts? 2. Inwieweit haftet eine Verlagshandlung und Druckerei für die Beschädigung fremden Vermögens durch die von ihr verlegten oder gedruckten Druckschriften?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C0A0035
zurück