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Aktenzeichen II 403/10

Datum 07.04.1911

Leitsatz Kann die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in einen am Geschäftslokal des Gerichts, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist, angebrachten, für die beim Gericht einzureichenden Schriftstücke bestimmten Briefkasten gewahrt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C210127

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