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Aktenzeichen V 408/10
Datum 08.04.1911
Leitsatz Erwirbt beim Güterstande der Verwaltung und Nutznießung die Ehefrau den Anspruch auf die Versicherungssumme, wenn der Ehemann Gegenstände ihres eingebrachten Gutes in eigenem Namen als ihm gehörig versichert?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C230133
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