zurück

Aktenzeichen I 33/10

Datum 22.04.1911

Leitsatz Ist es gesetzlich zulässig, im Statute einer Genossenschaft das Erfordernis aufzustellen, daß die Abänderung gewisser Bestimmungen nur erfolgen kann, wenn die sämtlichen Mitglieder der Genossenschaft in der Generalversammlung anwesend sind und der vorgeschlagenen Abänderung einhellig zustimmen? Ist in einem solchen Falle beim Fehlen einzelner Mitglieder die Generalversammlung beschlußfähig? Sind die trotzdem gefaßten Beschlüsse nichtig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404C2C0170

Download PDF

zurück